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Kategorie B-Ausweis
Sollten Sie bereits im Besitz eines Ausweises der Kategorie A oder Unterkategorie A1 oder B1 sein, entfällt die Theorieprüfung, der Besuch des VKU-Kurses und
der Nothilfekurs.
Sie müssen mindestens 17 Jahre und 10 Monate alt sein, um das Gesuch des Lernfahrausweises zu stellen und mindestens 17 Jahre und 11 Monate um die Theorieprüfung absolvieren zu können.
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Wenn Sie noch keinen Führerausweis der oben genannten Kategorien besitzen, gehen Sie wie folgt vor:
- Zuerst müssen Sie einen Nothilfekurs besuchen, dieser ist 6 Jahre gültig. >> Nothilfekurs
- Anschliessend bestellen Sie das Formular „Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises“, dies erhalten Sie bei:
>> Verkehrsamt Freiburg | >> Verkehrsamt Bern
- Füllen Sie dieses Formular wahrheitsgetreu aus und lassen Sie es von Ihren Eltern unterschreiben (nur wenn Sie noch nicht volljährig sind).
- Legen Sie dem Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises folgende Unterlagen bei:
- Nachweis über einen gültigen Nothilfekurs
- Sehtest, den Sie bei Ihrem Hausarzt oder einem Optiker durchführen lassen können, dieser ist 24 Monate gültig
- 2 farbige Passfotos
- Zum Schluss müssen Sie Ihre persönlichen Angaben von der Einwohnerkontrolle bestätigen lassen und das vollständig ausgefüllte Formular persönlich auf das Strassenverkehrsamt oder eine amtliche Stelle bringen um Ihre Identität mittels eines amtlichen Dokumentes (Pass oder ID) bestätigen zu lassen.
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- In der Zwischenzeit können Sie sich auf die Theorieprüfung
vorbereiten. Dazu empfehle ich Ihnen meine Lehrmittel. >>
Lehrmittel
Dies ist die optimale Vorbereitung auf Ihre bevorstehende Theorieprüfung.
- Wenn Sie sich genügend vorbereitet haben, melden Sie sich selber oder ich Sie zur Theorieprüfung an (Kanton Freiburg keine Anmeldung nötig).
- Zur Theorieprüfung nehmen Sie die Vorladung und den Pass oder ID mit.
- Nachdem Sie die Theorieprüfung bestanden haben, erhalten Sie den Lernfahrausweis und die Anmeldung zur praktischen Prüfung. Jetzt dürfen Sie mit einem Begleiter, der den Führerausweis dieser Kategorie besitzt, fahren. Die Begleitperson muss seit mind. drei Jahren den Führerausweis dieser Kategorie besitzen und mind. 23 Jahre alt sein.
- Ich empfehle Ihnen jedoch, die ersten Fahrstunden bei mir zu besuchen, damit die Grundkenntnisse richtig weitergegeben werden und diese nicht anschliessend infolge Falschanlernung durch eine Privatperson, aufwendig durch mich korrigiert werden müssen (Mehrkosten).
- Während Ihrer Fahrausbildung müssen Sie einen VKU-Kurs besuchen (8 Lektionen an 4 Abenden). Ein absolvierter Kurs ist 2 Jahre gültig ab letzter besuchter Stunde. Den Kurs benötigen Sie, um sich zur praktischen Prüfung anmelden zu können. >> VKU-Kurs
- Sind Sie auch mit der praktischen Ausbildung soweit, so melde ich Sie oder Sie sich selber zur Prüfung an (VKU-Bestätigung beilegen).
- Zur praktischen Prüfung nehmen Sie einen Pass oder ID (nur ausländische Staatsangehörige), die Vorladung zur Prüfung und den Lernfahrausweis mit. Sollten Sie schon einen Führerausweis einer Spezialkategorie besitzen, so vergessen Sie auch diesen bitte nicht.
Nachdem nun alle Hürden überwunden sind wünsche ich Ihnen gute Fahrt.
- Doch Halt: vergessen Sie Ihre Weiterbildung nicht (obligatorisch ab 01.12.05). 2 Tageskurse à 8 Stunden innerhalb von 3 Jahren (erster Kurs innerhalb des ersten halben Jahres).
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